TÜV-zertifizierte Sicherheit für Ihre Daten
Newsletter2Go hat höchste Ansprüche an die Datensicherheit beim E-Mail-Marketing. Wir verstehen, dass die Daten Ihrer Empfänger mit größter Sensibilität behandelt werden müssen. Deshalb legen wir großen Wert darauf, dass unser Datenschutz den strengen deutschen Richtlinien entspricht. Wie ernst wir dieses Thema nehmen, zeigt die Zertifizierung des TÜV Rheinland: Dienstleister mit geprüftem Datenschutz-Management.
Für die TÜV-Zertifizierung wurden unter anderem folgende Punkte geprüft:
Die Umsetzung des zertifizierten Datenschutzes wird vom TÜV Rheinland regelmäßig überprüft. Als Prüfungsgrundlagen galten neben dem Anforderungskatalog des TÜV Rheinland auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Telemediengesetz (TMG).
In unserer Datenschutzerklärung können Sie genau einsehen, wie Newsletter2Go personenbezogene Nutzerdaten schützt. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten. Sprechen Sie uns bei Fragen in Sachen zertifiziertem Datenschutz und Datensicherheit gerne an.
Um Ihnen das oft mühsame Thema Datensicherheit so unkompliziert wie möglich zu machen, setzen wir auf einen rechtssicheren, standardisierten Prozess. Wir empfehlen Ihnen nach der Registrierung bei Newsletter2Go den Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (AV). Dieser Vertrag regelt die Weitergabe von personenbezogenen Daten. Unser Standard-AV hilft Ihnen dabei, Ihrer Pflicht aus Art. 28 DSGVO nachzukommen, die vorsieht, dass vor der Übermittlung von personenbezogenen Daten der Auftraggeber (Sie) eine AV mit dem Auftragnehmer (Newsletter2Go) schließt.
Der TÜV-zertifizierte Datenschutz bietet Ihnen dabei einen entscheidenden Vorteil. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Sie sich persönlich von der Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) bei Newsletter2Go überzeugen. Der TÜV Rheinland hat sich allerdings bereits als unabhängiger Dritter von der Einhaltung dieser TOMs überzeugt. Die TÜV-Zertifizierung gilt deshalb als ausreichender Nachweis, auf den Sie sich berufen können. Sie müssen also nicht einmal jährlich persönlich zu Newsletter2Go kommen, um Ihrer Pflicht gemäß Art. 28 DSGVO nachzukommen.
Weitere Datenschutzmaßnahmen bei Newsletter2Go