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Am 25. Mai 2018 ersetzt die EU-DSGVO das aktuell gültige Bundesdatenschutzgesetz. Die Datenschutz-Grundverordnung besteht aus insgesamt 88 Seiten und 99 Artikeln. Mit ihr müssen in vielen Unternehmen zahlreiche Geschäftsprozesse angepasst werden. Eine intensive Vorbereitung auf das Inkrafttreten ist daher unerlässlich. Wir informieren Sie hier über alle wichtigen Neuerungen in Sachen Datenschutz-Grundverordnung. Seien Sie stets auf dem neuesten Stand und betreiben Sie mit uns rechtssicheres E-Mail Marketing.
Mit dem alleinigen Inkrafttreten der EU-DSGVO am 25. Mai kommen nicht nur auf Unternehmen innerhalb der EU datenschutzrechtliche Anforderungen zu. Auch außerhalb der EU hat die DSGVO teilweise Wirkung. Lesen Sie mehr.
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Die unerlaubte Verwendung von E-Mail-Adressen für Werbung kann jedoch teuer werden, denn es drohen Abmahnungen und hohe Forderungen. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie bei Ihrem E-Mail Marketing achten müssen.
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Wie ist das Kopplungsverbot nach DSGVO richtig zu interpretieren. In diesem Blogbeitrag geht es um die Kopplung von Werbeeinwilligungen mit Gewinnspielen oder „kostenlosen“ Goodies wie Whitepaper und Webinaren.
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In unserem Whitepaper haben wir Ihnen die wichtigsten Inhalte der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) übersichtlich ausgearbeitet und dargestellt. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Anforderungen der DSGVO.
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Ab dem 25. Mai 2018 wird das Bundesdatenschutzgesetz nicht mehr gelten, zumindest nicht in der Form wie wir es heute kennen. In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Änderungen der Datenschutz-Grundverordnung für Sie zusammengefasst.
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Die DSGVO bringt vielerlei Veränderungen für Unternehmer und Verbraucher mit sich. Im folgenden Interview erklärt Dr. Volker Baldus von der Janolaw AG, welche Änderungen eintreten werden und welche Konsequenzen die DSGVO hat.
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Integrieren Sie unser Newsletter2Go-Datenschutz-Siegel auf Ihrer Webseite. Den HTML-Code zum Einbetten finden Sie auf unserer Datenschutz-Übersichtsseite. Zeigen Sie Ihren Kunden, dass Datenschutz für Sie ein relevantes Thema ist. Auf unserer Datenschutzseite für Newsletter-Empfänger erhalten Ihre Kunden alle wichtigen Informationen zum Thema Datenschutz.
#1 Was ist die DSGVO, wann tritt die DSGVO in Kraft und was bringt sie uns?
#2 Was sind personenbezogene Daten?
#3 Beeinflusst die DSGVO Newsletter-Anmeldungen?
#4 Welche Bußgelder werden bei Verstößen gegen die DSGVO verhängt?
#5 Was ist der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach DSGVO?
Damit Ihr E-Mail Marketing weiterhin datenschutzkonform ist und Sie etwaigen juristischen Konsequenzen aus dem Weg gehen können, müssen einige Maßnahmen umgesetzt werden. Grundsätzlich empfehlen wir, eine professionelle rechtliche Unterstützung einzuholen, um die Anforderungen korrekt umsetzen zu können.
Das Thema Datenschutz und die EU-Datenschutz-Grundverordnung sind besonders umfassend. In unserem Whitepaper zur DSGVO haben wir Ihnen die in unserem Empfinden interessantesten und wichtigsten Themen zusammengefasst und übersichtlich dargestellt. In unseren weiteren Beiträgen können Sie stets über die neuesten Entwicklungen zur Datenschutz-Grundverordnung lesen.
Wenn Sie von Ihren alten Kontakten eine Aufzeichnung der Zustimmung zum Newsletter haben (Double-Opt-In oder Einwilligung), die es Ihnen erlaubt Newsletter an den einzelnen Empfänger zu versenden, ist es nicht notwendig, dass Sie eine neue und ausdrückliche Erlaubnis von Ihren alten Kontakten einfordern. Andernfalls schon.
Ohne Einwilligung dürfen Sie Ihre Empfänger nicht weiter mit Newslettern versorgen. Sie sind bei der Verwendung personenbezogener Daten verpflichtet eine neue und ausdrückliche Einwilligung einzuholen.
Es sei denn § 7 Absatz 3 UWG gilt kumulativ.
Art. 95 EU-DSGVO besagt, dass § 7 Absatz 3 UWG als Ausnahme bestehen bleibt. Das heißt, dass Sie weiterhin Newsletter an bestehende Kundenverhältnisse ohne Einwilligung senden dürfen. Nur wenn § 7 Absatz 3 UWG Anwendung findet und alle Voraussetzungen kumulativ gelten.
Sie können weiterhin für eine Anmeldung zu Ihrem Newsletter mit Gutscheinen oder Sonderangeboten werben.
Wenn Sie Freebies wie E-Books, Whitepaper, Checklisten, etc. anbieten und diese mit einer Newsletteranmeldung kombinieren wollen, müssen Sie Ihre Interessenten genau über dieses Tauschgeschäft aufklären. Es darf nicht als „kostenlos“ bezeichnet werden, da der Interessent mit seinen Daten zahlt. Außerdem muss klar hervorgehen, dass der Interessent sich für Ihren Newsletter anmeldet.
In der Datenschutzerklärung weisen Sie auf Ihren Drittanbieter, dem Anbieter Ihrer E-Mail-Marketing-Software hin. Sie finden in Ihrem Newsletter2Go-Account unter Profil > Datenschutz einen Mustertext, den Sie in Ihrer Datenschutzerklärung eins zu eins übernehmen können und mit einem Link in Ihrem Anmeldeformular darauf hinweisen.
Im Anmeldeformular müssen Sie über den Verwendungszweck für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aufklären. Kurz, wofür meldet sich Ihr Empfänger genau an. Wir empfehlen den Zweck umfassend und konkret zu formulieren und z.B. neben Angeboten auch Informationen zum Unternehmen mit aufzunehmen. Empfehlenswert ist es den Zweck zusätzlich in dem DOI-Mailing mit aufzunehmen.
Ihr Anmeldeformular darf nur die E-Mail-Adresse in Form eines Pflichtfeldes abfragen, da dies die einzige notwendige Information für den Versand von Newslettern darstellt. Alle weiteren Daten wie Name, gewünschte Sprache, Themen, Geschlecht etc. dürfen zusätzlich abgefragt werden, allerdings nicht über Pflichtfelder. Ein Hinweis zur Freiwilligkeit dieser Angaben sollte im Anmeldeformular erfolgen.
Ihr Anmeldeformular sollte neben dem eindeutigen Zweck zwei essentielle Aussagen enthalten: Der Newsletter kann jederzeit abbestellt werden und der Empfänger akzeptiert Ihre Datenschutzerklärung. Geben Sie hier auch den Link zu Ihrer Datenschutzerklärung an.
Der Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach §11 BDSG verliert am 25. Mai 2018 seine Gültigkeit. Es ist zwingend notwendig, dass Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 EU-DSGVO abschließen.
Den Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach Art. 28 EU-DSGVO können Sie jederzeit in Ihrem Newsletter2Go-Account unter Profil > Datenschutz in elektronischer Form online abschließen. In diesem Blogartikel werden Sie in aller Kürze durch den Prozess geführt.
Ja. Wenn Sie im Profil des jeweiligen Empfängers sind, sehen Sie auf der rechten Seite eine Liste. Hier werden alle E-Mails aufgezählt, die der Empfänger von Ihnen erhalten, geöffnet und geklickt hat. Die erste Mail sollte ein Double-Opt-in-Mailing und der erste Klick der Subscribe-Link sein. Beide Ereignisse werden mit Datum und Uhrzeit versehen. Fehlt diese Angabe bei Ihrem Empfänger ist dieser nicht über ein Double-Opt-in-Mailing von Newsletter2Go in Ihre Liste aufgenommen worden.
Sie können Ihre Empfänger zu Newsletter2Go mitnehmen. Exportieren Sie bei Ihrem aktuellen Anbieter alle Daten Ihrer Empfänger und vergewissern Sie sich, dass die Information zur Einwilligung enthalten ist. Speichern Sie dieses Dokument ab und laden Sie anschließend alle Empfänger per Datei-Upload bei Newsletter2Go hoch. Denken Sie im Anschluss daran, Ihre Datenschutzerklärung zu aktualisieren und Ihren neuen E-Mail-Marketing-Software-Anbieter in dieser zu erwähnen.